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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ilic Zoran Einzelunternehmen

I. Geltungsbereich 

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service- und/oder Beförderungsleistungen (im Folgenden: Serviceleistungen) der Ilic Zoran Einzelunternehmen (im Folgenden: IZ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und/oder Serviceleistungen jedweder Art. 

(2) Den AGB entgegenstehende AGB des KUNDEN werden – sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde – hiermit ausgeschlossen

(3) Abweichungen von den AGB bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch IZ und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. 

(4) Mitarbeiter und Fahrer von IZ sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt. 

(5) Durch Inanspruchnahme der Serviceleistungen von IZ unterwirft sich der KUNDE und/oder die beförderte Person (im Folgenden auch: Fahrgäste) diesen AGB 

II. Vertragsgrundlagen / Online-Bestellung 

(1) Grundlage für die von IZ zu erbringenden Serviceleistungen ist der vom KUNDEN jeweils insbesondere telefonisch, per Fax, per E-Mail und/oder über das Internet erteilte Einzelauftrag (ON-Call) und/oder die mit dem KUNDEN geschlossene Servicevereinbarung, sowie die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen und Spezifikationen. IZ trifft keine Verpflichtung, die vom KUNDEN übermittelten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu überprüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind. 

(2) Angebote jedweder Art von IZ sind freibleibend

(3) Mit seiner Bestellung erklärt der KUNDE verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Auftrag kommt erst mit Bestätigung des Serviceauftrages (Buchungsbestätigung) durch IZ oder der tatsächlichen Serviceleistungen zustande; Stillschweigen gilt seitens IZ nicht als Annahme eines Auftrages. Der KUNDE ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) von der Bestellung ab, so gilt diese als vom KUNDEN genehmigt, wenn er nicht umgehend nach Übermittlung Gegenteiliges mitteilt. 

(4) Der Vorgang einer Online-Bestellung (Online-Buchung) erfolgt derart, dass der KUNDE auf der Web-Site von IZ unter der URL: www.wiener-flughafentaxi.at im ersten Schritt die gewünschte Serviceleistung (Flughafenfahrt etc.) auswählt und die Auftragsdaten eingibt. Im zweiten Schritt wird die Fahrzeugart, die Anzahl der Gepäckstücke, die Anzahl der Fahrgäste definiert und die Kontaktdaten eingegeben. Im dritten Schritt werden die Kontaktdaten des Kunden erfasst und die Zahlungsart (Bar, Wert- oder Kreditkarte) ausgewählt. In einem vierten Schritt lassen sich die Auftragsdaten kontrollieren und erfolgt die Absendung des Auftrages (Anbot des KUNDEN). Der KUNDE erhält eine Bestätigung des Eingangs einer Vertragserklärung samt Buchungsnummer am Bildschirm angezeigt. Die verbindliche Auftragsbestätigung folgt danach per E-Mail. Die Auftragsdaten werden gespeichert und dem KUNDEN nebst AGB per E-Mail übermittelt. Eingabefehler können jederzeit korrigiert werden, indem die unrichtige Eingabe in dem jeweiligen Feld gelöscht wird bzw. der Button "löschen" gedrückt wird. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

(5) Widerrufsrecht des Verbrauchers 

Ist der KUNDE Verbraucher so gilt: 

5.1. Sofern der Verbraucher im Sinne des FAGG den Vertrag mit IZ online (über die Website) oder sonst im Wege der Fernkommunikation (per Telefon/Post/E-Mail/Fax) abgeschlossen wurde, hat der Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. 

5.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Widerruf des Vertrages mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mittels eines per Post versandten Briefes oder per E-Mail) gegenüber IZ an [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.] oder an IZ bekanntgeben. Der Verbraucher kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

5.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 

5.4. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat IZ dem Verbraucher alle Zahlungen, die IZ vom Verbraucher erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei IZ eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion genutzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

5.5. Ein Rücktrittsrecht nach diesem Punkt besteht nicht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 FAGG, insbesondere iSd § 18 Abs 1 Z 1 FAGG nicht bei Dienstleistungen (etwa Beförderungsleistungen), wenn IZ – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (Beförderungsleistung) begonnen hatte und/oder diese Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde. 

5.6. Muster-Widerrufsformular für Verbraucher 

(Wenn der Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, dann ist dieses Formular auszufüllen und an IZ zu senden) Allgemeine Geschäftsbedingungen der IZ  

– An [Ilic Zoran Einzelunternehmen, Stockerauer Straße 17, 2003 Wiesen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.]: 

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

– Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

– Name des/der Verbraucher(s) 

– Anschrift des/der Verbraucher(s) 

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

– Datum 

(*) Unzutreffendes streichen. 

III. Serviceleistungen von IZ 

(1) IZ erbringt seine Serviceleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages (ON-Call) und/oder der geschlossenen Servicevereinbarung sowie dem technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen. Die Serviceleistung beginnt und endet grundsätzlich – soweit es sich nicht aus den tatsächlichen Umständen anders ergibt – mit dem Datum laut Auftragsbestätigung und zu der darin angegebenen Uhrzeit. 

(2) IZ ist nach besten Kräften bemüht, seine Serviceleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen von IZ, es insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Wetter- und/oder Verkehrsbedingungen (Unfälle, Staus etc.) zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistungen durch IZ kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen aus vorgenannten Gründen ist IZ nicht verpflichtet, Vorschriften, wie insbesondere die StVO zu verletzen, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen und/oder auch nur das geringste Risiko einzugehen. 

(3) IZ ist jederzeit berechtig, eine Serviceleistung abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für den KUNDEN, die beförderten Personen, den Mitarbeitern von IZ und/oder den Ressourcen von IZ die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere ist IZ berechtigt, nachstehende Personen von Serviceleistungen auszuschließen: 

a) Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs (Kfl-Bef Bed) ausgeschlossen sind oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästigfallen würden, sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten, 

b) Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson; als Begleitperson kann ein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr fungieren. Mitarbeiter von IZ sind mit den Pflichten des Obsorgeverpflichteten nicht belastet. 

(4) IZ ist berechtigt, die Übernahme von Gepäck abzulehnen, sofern für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist. Ausgeschlossen von der Beförderung als Gepäck sind nachstehende Gegenstände: 

a) die das für das jeweilige Fahrzeug höchstzulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder im Gesamten überschreiten, b) die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können. 

(5) Gepäck und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, auch wenn das Fahrzeug nur kurzfristig verlassen wird. 

(6) Vergessenes oder verlorenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von 3 Wochen nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von IZ hinterlegt. Diese Gegenstände werden gegen Eigentumsnachweis an den Eigentümer ausgefolgt. Wenn sie nicht innerhalb obiger Frist behoben, werden bzw. der Eigentumsnachweis nicht erbracht werden kann, verfährt IZ nach den Bestimmungen des ABGB über Fundsachen. Bei widersprüchlichen Eigentumserklärungen ist IZ berechtigt, Gepäckstücke und Gegenstände gemäß § 1425 ABGB beim zuständigen Gericht zu hinterlegen. 

(7) Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt IZ keine Haftung. 

(8) Hunde und sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen von IZ befördert werden können. Für Hunde sind Beißkörbe mitzuführen und über Aufforderung der Mitarbeiter von IZ zu verwenden. 

IV. Pflichten des KUNDEN 

(1) Serviceleistungen von IZ setzen eine entsprechende und termingerechte Mitwirkung durch den KUNDEN voraus. Der KUNDE ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine pünktliche und gefahrlose Serviceleistung durch IZ ermöglichen. Der KUNDE hat insbesondere 

a) Adressen, Flugnummern, Abflugs- bzw. Abholungszeiten bzw. der Änderungen richtig und vollständig anzugeben, 

b) festgelegte Abholadressen und Abholzeit einzuhalten, 

c) Fahrzeuge schonend zu benützen und ein die Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen, 

d) Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Mitarbeiter von IZ bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu behindern und/oder zu gefährden, 

e) Mitarbeiter von IZ beim Lenken des Fahrzeuges nicht zu behindern, 

f) in den Fahrzeugen nicht zu rauchen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ilic Zoran Einzelunternehmen, Stockerauer Straße 17, 2003 Wiesen

g) in allen die Benützung der Fahrzeuge betreffenden Angelegenheiten den Anordnungen der Mitarbeiter von IZ zu entsprechen. 

(2) Im Falle einer Verspätung/Verhinderung der Fahrgäste beträgt die Wartezeit nach Ermessen von IZ maximal 30 Minuten. Nach Ablauf der ersten 10 Minuten ist IZ berechtigt, für jede weiteren 10 Minuten eine Wartepauschale von jeweils € 10,– inkl. gesetzlicher USt. dem KUNDEN zu verrechnen. IZ ist berechtigt für jede Zusatzadresse € 9zu verrechnen. Definition Zusatzadresse: zusätzlicher Stoppverbunden mit einem Ein- oder Ausstieg von mind. 1 Fahrgast. 

(3) Im Falle von Flugverspätungen und/oder Änderungen im Flugplan bei Abholung, ist der KUNDE nicht verpflichtet, soweit dies für die Erbringung der Services durch IZ erforderlich ist, IZ davon zu verständigen. Im Falle der Abholung am Flughafen beträgt die im freien Ermessen von IZ stehende Wartezeit 30 Minuten nach der Ankunftszeit. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sonstiger Transportmittel. 

(4) Nach Beendigung der Serviceleistung sind Gepäckstücke und sonstige Gegenstände auf Vollständigkeit und darauf, dass diese nicht beschädigt sind, zu untersuchen. Verlust und Beschädigung von Gepäckstücken und Gegenständen sind der Geschäftsleitung von IZ binnen 2 Tagen nach Beendigung der Serviceleistung, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, schriftlich anzuzeigen. 

(5) Im Falle der Verunreinigung, Beschädigung und/oder Zerstörung von Ressourcen von IZ durch Fahrgäste 

haftet der Kunde für im Zusammenhang mit seinem Auftrag beförderte Fahrgäste und/oder Gepäck wie für sein eigenes Verschulden. Er hat den diesbezüglichen Schaden zur Gänze zu ersetzen. 

V. Serviceentgelt / Zahlungsbedingungen 

(1) Im Falle eines Einzelauftrages (On-Call) gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Sätze und Pauschalen als Serviceentgelt als vereinbart. Im Fall einer Servicevereinbarung richtet sich das Serviceentgelt nach der jeweils getroffenen Servicevereinbarung. 

(2) Das Serviceentgelt ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – im Nachhinein unmittelbar nach Leistungserbringung auf die von IZ angegebenen Art und Weise (Bar, Wert- und/oder Kreditkarte) zu bezahlen. Sonst ist das Serviceentgelt nach Rechnungslegung sofort netto ohne jeden Abzug und spesenfrei für den Empfänger zur Zahlung fällig. 

(3) Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – in Euro inklusive Umsatzsteuer

(4) Das Entgelt gebührt IZ auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von IZ gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des § 1155 Abs 1 und § 1168 Abs 1 ABGB wird ebenso abbedungen. 

(5) Die von IZ genannten Preise sind, sofern nicht deren Verbindlichkeit schriftlich zugesagt wird, unverbindlich. IZ ist jedenfalls berechtigt, dem KUNDEN Preiserhöhungen im Falle der Erhöhung maßgeblicher Material-, Transport oder Zulieferpreise sowie der Erhöhung der Personalkosten aufgrund zwingender Bestimmungen in Rechnung zu stellen. 

(6) IZ ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen. 

(7) Bei Zahlungsverzug hat der KUNDE Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den KUNDEN als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen Kosten, wie tarifmäßige Anwalts- und Mahnspesen, zu bezahlen. 

(8) Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von IZ nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzubehalten. Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen des KUNDEN gegen Forderungen von IZ, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, ist ausgeschlossen

(9) Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnisses des KUNDEN ein, erfolgen keine unbedenklichen Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE trotz Fälligkeit und Mahnung mehr als 3 Wochen in Zahlungsverzug, ist IZ berechtigt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen und nur mehr gegen vorherige Bezahlung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten

(10) Die Stornierung (Rücktritt seitens des KUNDEN) vom Auftrag ist bis zu 2 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Serviceleistung kostenfrei. In allen anderen Fällen von Stornierung werden vereinbarungsgemäß gegenüber dem KUNDEN folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt: 

  • • Stornierung während der Anfahrt zum Kunden: 50% des vereinbarten Entgelts. 
  • • Stornierung oder bei Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen, wenn das Fahrzeug bereits an der vereinbarten Abholadresse des Kunden gestellt ist: Berechnung von 100 % des vereinbarten Entgelts. 

Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten Leistungen nur teilweise seitens des KUNDEN storniert worden sind, wobei die oben angeführten Stornopauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert worden ist, beziehen. 

VI. Gewährleistung / Schadenersatz 

(1) Unsere Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich.

(2) Eine Entgeltminderung bzw. die Rückvergütung von Entgelten aus dem Rechtstitel der Gewährleistung ist ausgeschlossen, Dies gilt insbesondere, wenn Verspätungen bei Abfahrt und/oder Ankunft von IZ. nicht verschuldet wurden (Punkt III. Abs 2. dieser AGB). Ist der Kunde Verbraucher, wird sein gesetzliches Gewährleistungsrecht nicht eingeschränkt. Höhere Gewalt und deren Folgen befreien IZ von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. Unter höhere Gewalt fallen ausdrücklich auch Verkehrsstaus. 

(2) IZ haftet nur für von IZ grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, wobei die Haftung von IZ mit der Höhe des netto-Preises der jeweiligen Leistung begrenzt ist sofern der KUNDE nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist. Für Mangelfolgeschäden an anderen Rechtsgütern sowie Vermögensschäden des KUNDEN, haftet IZ nur für von IZ krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte, wobei eine Haftung von IZ mit der Höhe des netto-Preises der jeweiligen Leistung begrenzt ist sofern der KUNDE nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist. IZ haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der KUNDE, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist. Ist der KUNDE Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, (i) betrifft der Haftungsausschluss nach diesem Punkt nur Schäden, die nicht an einer Person eintreten, (ii) haftet IZ nur nicht für von IZ leicht fahrlässig verursachte Schäden an der Leistung selbst, wobei die Haftung von IZ mit der Höhe des netto-Preises der jeweiligen Leistung begrenzt ist und (iii) haftet IZ für nur für von IZ grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Mangelfolgeschäden an anderen Rechtsgütern sowie Vermögensschäden des Verbrauchers sowie (iv),. Ist eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 

(5) Ist der KUNDE nicht Verbraucher, müssen Ansprüche auf Ersatz von Schäden in jedem Fall bei sonstigem Verlust längstens innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden

(5) Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Gepäck und sonstige Gegenstände mit € 30.000, — je Auftrag versichert sind. Eine Höherversicherung ist über Wunsch des KUNDEN möglich. Die Haftung von IZ für Sachschäden ist mit diesem Betrag der Höhe nach jedenfalls beschränkt, Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden von IZ grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der KUNDE Verbraucher iSd KSchG ist. 

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei IZ zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens im Zusammenhalt mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges durch IZ. Der Höhe nach sind solche Schäden aufgrund Körperverletzung und/oder des Verlustes von Leben mit dem aus der jeweiligen (KFZ-) Haftpflichtversicherung und/oder Insassenversicherung sich ergebenden Höchstbetrag (€ 10.000.000, — je Schadensfall) begrenzt, sofern der Fahrgast kein Verbraucher iSd KSchG ist. 

(7) Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für von Dritten, IZ gemäß § 1313a ABGB zurechenbaren Personen verursachte Schäden. 

VII. Subunternehmer / Substitution 

(1) IZ ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem KUNDEN obliegenden vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagenunternehmen) zu bedienen. 

VIII. Datenschutz 

(1) Im Fall eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet IZ die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im System der IZ und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. Bei Aufnahme einer 

Buchung werden ebenfalls etwaige Sonderwünsche (z.B. Raucher/Nichtraucher) ermittelt und verarbeitet. 

(2) Der KUNDE kann IZ jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei IZ gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen. 

(3) IZ gibt zum Zweck und für die Dauer der Bonitätsprüfung die vom KUNDEN hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von IZ beauftragte zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen (Name und Anschrift) weiter. 

(4) Jede über die obigen Punkte hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des KUNDEN. Dem KUNDEN steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu, welches der KUNDE gegenüber IZ jederzeit durch Sendung einer E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ausüben kann. Wir erteilen dem KUNDEN unentgeltliche Auskunft übers eine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. 

XI. Sonstiges 

(1) Zusagen von IZ oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall

(2) Sofern die Schriftform als Gültigkeitserfordernis vorgesehen ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail diesem Erfordernis. 

(3) Zustellungen von IZ an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift. Der KUNDE ist verpflichtet, IZ eine Adressänderung bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an der bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ilic Zoran Einzelunternehmen, Stockerauer Straße 17, 2003 Wiesen

(4) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertragsabschlusses. Diesfalls gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. 

X. Erfüllungsort / Gerichtsstand 

(1) Erfüllungsort für Leistungserbringung und Zahlung ist Wien. 

(2) Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

(3) Ist der KUNDE Verbraucher und hat er den Vertrag mit IZ im Wege der Fernkommunikation (per Webshop/Telefon/Post/E-Mail/Fax) abgeschlossen, kann der KUNDE sich im Fall von Streitigkeiten an den Internet-Ombudsmann oder an die Verbraucherschlichtung als gesetzlich anerkannte Schlichtungsstelle nach dem AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) wenden. Der Verbraucher kann ein Verfahren über https://ombudsmann.at/ bzw. https://www.verbraucherschlichtung.or.at/ einleiten oder sich im Falle von Beschwerden über Online-Bestellungen direkt an IZ unter [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. 

Kontakt

Express Airporttaxi

Tel.: +43 676 619 95 35
Mail: office@wiener-flughafentaxi.at

Verfügbar

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